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Kirche und Bürgergesellschaft

1. Wissenschaftliche Tagung Februar 2003 in Braunschweig

   

   

Landesbischof Dr. Friedrich Weber

Landesbischof Dr. Friedrich Weber

Schirmherr der 1. Netzwerktagung

   

   

Kirche und Bürgergesellschaft

  

Wer über Kirche in der Moderne redet, wird dies nicht tun können, ohne sich zur Bürger- und Zivilgesellschaft als Theoreme gesellschaftlicher Strukturen zu verhalten.[1]
Allerdings soll nicht unerwähnt bleiben, dass es gerade in Deutschland eine gewisse Spannung zwischen dem Konzept der Zivilgesellschaft und der Bürgergesellschaft gibt. Im Konzept der Bürgergesellschaft klingt eine Tendenz zur Verabsolutierung von Privatinteressen gegenüber der Gesellschaft durch, wohingegen im Konzept der Zivilgesellschaft häufig mit dem öffentlichen Interesse argumentiert wird.

Beide Begriffe werden im gesellschaftspolitischen Diskurs umfänglich genutzt. Dabei herrscht nicht selten die Auffassung vor, wir bräuchten, um die momentanen Herausforderungen in unserer Gesellschaft günstig gestalten zu können, eine eigenständige Bürger- und Zivilgesellschaft, die, frei von der Bevormundung des Staates und des Marktes, ein eigenes Konzept und Ideal von Gesellschaft verwirklicht. Mitunter begegnet die Auffassung, dass die Zukunft unserer gesamten westeuropäischen Demokratie davon abhängt, ob es uns in den Staaten der europäischen Union gelingt, eine Bürger- und Zivilgesellschaft zu etablieren.

   
Die Verwendung der Begriffe zeigt, dass die Zivil- und die Bürgergesellschaft inzwischen utopisch im Blick auf die Erwartung ihrer Problemlösungskompetenz zur Gestaltung der Zukunft verwendet werden. Die Spannung im Verständnis von Zivil- und Bürgergesellschaft reicht mittlerweile vom basisdemokratisches Postulat, das die Beteiligung an politischen Prozessen und die Partizipation an Entscheidungsvorgängen auf eine breite Konsultation der Menschen setzt, bis dahin, dass mit der Zivil- und Bürgergesellschaft an das Verantwortungsbewusstsein und den Subjektstatus der Menschen appelliert und von ihnen verlangt wird, jenseits der Wohlfahrt und Fürsorge des Staates stärker Verantwortung für das eigene Leben zu übernehmen und sich zugleich auch im Sinne der republikanischen Tugenden für das Gemeinwohl zu engagieren.

  

In Deutschland hat sich in den zurückliegenden Jahres die Vorstellung durchgesetzt, dass die Zivil- und/oder Bürgergesellschaft ein Forum darstellt und eine staatsunabhängige Öffentlichkeit bildet. Es geht um einen Raum, in dem unterschiedliche Gruppen und Subjekte der Gesellschaft sich selbst organisieren und artikulieren können. Das Konzept setzt so idealtypisch auf den Austausch und die Formulierung von gemeinsamen Interessen in einem staats- und marktunabhängigen Raum. Die Akteure der Bürger- und Zivilgesellschaft treten neben Staat und Markt als dritte Kraft auf den Plan.

   

Während die Kirche klassisch im Gegenüber oder im Miteinander zum Staat beschrieben wurde, hat sich in den letzten Jahren die Meinung durchgesetzt, dass die Kirche ein Akteur neben anderen im Bereich der Bürger- und Zivilgesellschaft sein könnte. Dahinter steht eine neue Herausforderung, die das Selbstverständnis der Kirche in der modernen Gesellschaft berührt, die ihr neue Möglichkeiten, Optionen und Aufgaben zuweist, aber zugleich damit die qualitative Frage nach dem substantiellen Beitrag der Kirche in der Zivilgesellschaft stellt.

  
Der Begriff Zivilgesellschaft

   
Allen weiteren Überlegungen stelle ich eine Begriffsbestimmung voran, die dem Gedankengang die nötige Klarheit und Prägnanz verschafft.
»Zivilgesellschaft meint … die freie assoziative, öffentliche und politische Selbstorganisation und Selbstbestimmung der Mitglieder der Gesellschaft in Angelegenheiten, die alle betreffen. Zivilgesellschaft bezeichnet immer ein Element von Demokratie, nicht schon die Herrschaftsform der Demokratie als solche«.[2] (Joachim von Soosten)
Zivilgesellschaftliche Aspekte sind in der demokratischen Gesellschaft durch folgende Elemente gekennzeichnet:

  
a) Die Zivilgesellschaft hat eigene staatsunabhängige Organisationen und Institutionen und beruht ideengeschichtlich auf der neuzeitlichen Unterscheidung von Staat und bürgerlicher Gesellschaft.

  
b) Die Zivilgesellschaft geht von drei Prämissen aus:

  

  • den bürgerlichen Freiheitsrechten im Kontrast zur staatlichen Autorität

  • den politischen Teilhaberechten

  • den sozialen Rechten.

  
c.) Die Struktur der Zivilgesellschaften beruht im Wesentlichen auf der »Kultivierung von Zivilität: Gewaltverzicht, Gemeinsinn, Angemessenheit, Geschmack an der Selbstbestimmung, Freimut (Zivilcourage), Bindung und Verpflichtung (Engagement, Vertrauen, Commitment).«[3]

  
d) Das Konzept der Zivilgesellschaft verspricht ein ganzes Leistungsbündel.
Zivilgesellschaftliche Elemente erhöhen die soziale Integration in einer Demokratie. Sie eröffnen Räume für den politischen Diskurs jenseits der üblichen Pfade im Plenarsaal des Land- oder Bundestages. Sie kultivieren einen bestimmten Stil der Auseinandersetzung, und »sie verlagern bestimmte Kompetenzen und Verantwortungen für die Lösung von Problemen von dem Staat, der Bürokratie oder dem unreglementierten Spiel der Ökonomie an den Ort und in die Regie der Betroffenen selbst«.[4]

  
Die Erwartungen an die Zivilgesellschaft sind sehr hoch.

  
1. Die Zivilgesellschaft eröffnet das Feld der öffentlichen Beteiligung der Bürger in Angelegenheiten, die alle betreffen. Die Zivilgesellschaft bietet dafür ein Forum der Einmischung. Es geht um Mitsprache und Meinungsbildung für die öffentliche Agenda. Von der Zivilgesellschaft und ihren Institutionen, wie z.B. den Kirchen, sozialen Netzwerken und den NGOs erwartet man ein »kritischen Korrektiv und eine besondere Wachsamkeit gegenüber den Machtkonzentrationen und Verselbstständigungstendenzen innerhalb von Wirtschaft und Staat«.[5]

  
2. Eine weitere Funktion der Akteure der Zivilgesellschaft liegt darin, dass sie wachsam und sensibel bleiben für die Bedürfnisse der Schwachen, Ausgegrenzten und Benachteiligten der Gesellschaft. Gerade vor diesem Hintergrund wird von der Zivilgesellschaft eine besondere Integrationsleistung für die Gesellschaft erwartet.

  
Zivilgesellschaft und Staat

   
In der liberal-kommunikativen Variante der Interpretation von Zivilgesellschaft bleibt der Staat ein Orientierungsrahmen und ein Hintergrund, vor dem sich die Zivilgesellschaft abhebt, aber zugleich auch orientiert. Die Zivilgesellschaft will nicht die öffentlichen politischen Institutionen ersetzen. »Sie soll kritisches Korrektiv, aber auch ziviler Treibstoff des Staates sein. Die Nähe zur Idee der Subsidiarität ist unverkennbar.«[6] Der Begriff Zivilgesellschaft reflektiert allerdings mit seiner Betonung gesellschaftlicher Selbstorganisation und individueller Eigenverantwortung die verbreitete Skepsis gegenüber dem Staat, der nach ihrem Urteil als Sozial- und Interventionsstaat an die Grenzen seiner Leistungskraft gestoßen ist, zu viel reguliert und sich damit überfordert. Zugleich reflektiert der Begriff Kapitalismuskritik neuer Art. Denn die auf Diskurs, Konflikt und Verständigung setzende Logik der Zivilgesellschaft verspricht andere Problemlösungen als die Logik des Marktes, die auf Wettbewerb, Tausch und »shareholder-value« beruht.

  
Zivilgesellschaftliches Engagement verfügt weder über ausreichende ökonomische Kapazität, noch über ein politisches Mandat. So ist sie auch nicht an die Logik des Geldes oder die der Macht gebunden. Dieses Engagement ist durch Entwicklung öffentlicher-kommunikativer Lernprozesse programmiert. Es muss sie erzeugen und in Gang halten.
Zivilgesellschaftliches Engagement kündigt aber das Verhältnis zur offiziellen Politik und zur organisierten Wirtschaft im Interesse des gesamtgesellschaftlichen Lernvorgangs nicht auf. Es ist bei aller Pluralität auf das Funktionieren gesellschaftlicher Integrationsmechanismen angewiesen und trägt zu ihnen bei und wird so zum Ausdruck der Sozialmoral im Ganzen.
Es geht in diesem spannungsreichen Miteinander um die im öffentlichen streitbaren Diskurs zu gestaltende Fähigkeit zum Konsens. Beides in seiner Spannung zueinander auszuhalten und auf Problemlösungen hin zu bearbeiten, hat gerade im Protestantismus Tradition. Er selbst musste sich immer wieder der ihm von Anfang an inhärenten Spannung von individueller Freiheit und sozialer Bindung stellen. Das verschafft gerade dem Protestantismus heute auch im zivilgesellschaftlichen Diskurs öffentliche Relevanz, sofern er diese Chance nicht verpasst.

  
Zwischenergebnis

  
Als Fazit lässt sich festhalten, dass zivilgesellschaftliche Elemente und Strukturen in einer Gesellschaft die Bildung von dialogfähigen und politikfähigen Subjekten begünstigt und fördert, »die die Entscheidungsprozesse über die Richtung des technologischen und ökonomischen Fortschritts nicht allein den Machteliten und Experten überlassen«.[7] Damit »verhindern sie die Verselbständigung bestimmter Teilsysteme und Machteliten der Gesellschaft und des Politischen und erfüllen damit eine zentrale Funktion für den vielgestaltigen Aufbau und den Fortbestand einer demokratischen Kultur der Freiheit«.[8]
»Die Modellvorstellung der Bürgergesellschaft« meint die kooperative und Gemeinwohl orientierte Selbstorganisationskompetenz der Gesellschaft in öffentlichen Angelegenheiten, im Gegenüber und im Zusammenspiel mit den Instanzen des Regierungshandelns und des Verwaltungshandelns. Mit dem Begriff verbindet sich die Weiterentwicklung der formalen Elemente und Spielregeln der Demokratie (Eigenverantwortung, Verteilung der Entscheidungskompetenzen, Partizipationschancen) jenseits der Regulierungsalternativen Start oder Markt, passiver Wahlbürgerschaft, einsamen Selbstunternehmertum und konsumtiver Erlebnisroutine«.[9]

  
Der entscheidende Aspekt am Begriff der Zivilgesellschaft ist die Beschreibung einer selbständigen, vom Staat unabhängigen Öffentlichkeit, in der Gedanken und Ideen artikuliert werden können, die Orientierungswissen vermitteln und zugleich an der beständigen Erneuerung der demokratischen Kultur und der Tradition des Rechtsstaates mitwirken.

  
Protestantische Kirche als intermediäre Institutionen

  
Eine funktionierende Zivil- und Bürgergesellschaft ist auf intermediäre Institutionen angelegt, die zwischen den unterschiedlichen Interessen der Einzelnen und des Ganzen der Gesellschaft vermitteln, damit aber auch die demokratische Kultur fördern. Neben der Pluralität der intermediären Institutionen ist deren Autonomie, d.h. ihre Unabhängigkeit von einem einzigen, alles andere dominierenden Machtzentrum, sei dieses Machtzentrum staatlicher oder wirtschaftlicher Art, von größter Bedeutung.[10] Intermediäre Institutionen sind also »Bewegungen«, in denen sich das Orientierungswissen oder anders gesagt, der Werthaushalt einer Gesellschaft bündelt. Intermediär bedeutet dabei eine Zwischenstellung zwischen der ungerichteten Vielfalt der Lebenswelten, dem unterschiedlichen Verhalten vieler Einzelnen und dem öffentlichen Gut, also der Gesamtorientierung der Gesellschaft.

  
Die Bürgerrechtsbewegungen in Osteuropa haben sich im 20. Jahrhundert unter dem Begriff der Zivilgesellschaft und Bürgergesellschaft zusammengefunden und einen quasi institutionellen Rahmen für ihren Widerstand entwickelt. In der Spätzeit der DDR ist der Beitrag der evangelischen Kirche zu diesem Prozess noch gut vor Augen. Gerade sie haben aufrecht gehalten, was es eigentlich nach offizieller Staatsdoktrin nicht geben durfte: einen staatsunabhängigen öffentlichen Raum zum freien Meinungsaustausch! Ein genauer Blick auf die Rolle der Kirchen in dieser Phase zeigt alle Merkmale eines zivilgesellschaftlichen Handelns. Sie bestehen in der Achtung und Wertschätzung der Unabhängigkeit der intermediären Institutionen, die zwischen dem Individuum und dem Gemeinwesen vermitteln, in der Kultur einer wechselseitigen Anerkennung der unterschiedlichen Handlungssubjekte »auf Augenhöhe«, im Respekt vor dem anderen und in der Achtung des Fremden und schließlich in der Tugend, sich mit Zivilcourage für das Gemeinwohl einzusetzen.
Für die protestantische Kirche als intermediäre Institution bedeutet dies, dass sie sich in die Gesellschaft hinein befreien muss. Dies kann sie allerdings nur dann überzeugen, wenn die Handelnden in den sie leitenden Interessen klar erkennbar sind. Dies setzt voraus, dass sie auskunftsfähig sind hinsichtlich der guten Gründe ihres Handelns. Zugleich wird in diesem Vorgang aber auch die der Kirche inhärente Spannung zwischen Institution und Bewegung erkennbar. Denn die zivilgesellschaftlichen Prozesse, ausgelöst von Menschen, die der »einen, heiligen, allgemeinen, apostolischen Kirche« angehören, können sich durchaus gegen die Entscheidungen, der dazu durch Wahlverfahren oder Berufungen Legitimierten und behördeanaloges Handeln kirchlicher Verwaltungen richten. Gerade der Protestantismus hat eine gewisse Tradition dieses fast »institutionalisierten Misstrauens« gegen alles, was auch nur den Anschein des »Oben« hat. Das diese Spannung zwischen Institution und Bewegung sehr positiv sein kann, zeigen die auf das Engagement von Laien zurückgehenden wichtigen Lebensäußerungen des Protestantismus in Deutschland: die Kirchentage, die Akademien und das leider nicht mehr existente Deutsche Allgemeine Sonntagsblatt. Damit ist deutlich, dass die Bereitschaft, durch persönliches Verhalten zur Erhaltung und Erneuerung der Zivilgesellschaft beizutragen, größte Bedeutung hat.

  
Sie kann nur existieren, wenn Bürgerinnen und Bürger nicht nur nach ihren Rechten fragen und aufrechnen, was sie von anderen zu erwarten haben, sondern es auch einen anerkannten Katalog von Pflichten darüber gibt, was sie selbst beizutragen gewillt sind. Unsere westlichen und freiheitlichen Gesellschaften haben eine Grundlage darin, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht nur darauf fixiert sind, was andere für sie tun, sondern auch dafür einen Blick haben, was sie für andere tun können.

  
Dieser persönliche Beitrag ist durch einen hohen Grad an Selbsthilfe, Freiraum für eigenverantwortliches Handeln und die Möglichkeit zur Partizipation ausgezeichnet. Innerhalb der Kirche werden auf diese Weise soziale Netze aufgebaut und Solidarität gestärkt (z.B. Elternarbeit in Kindertagesstätten, Besuchsdienste bei kranken und alten Menschen). Problematisch wird es allerdings, wenn die ehrenamtliche Arbeit die subsidiären Hilfen des Sozialstaates ersetzen, die Lebensrisiken privatisieren und ein Alibi für den Wegfall sozialer Leistungen der »öffentlichen Hand« sein soll. Dass durch ehrenamtliche Mitwirkung die Sozialkultur gefördert wird, steht außer Frage, denn die freiwillige Einbindung in Gruppen mit speziellen Wertorientierungen übt durch gemeinsames Engagement viele Menschen in Solidarität ein. Diese wiederum trägt und ergänzt als soziale Kultur den moderne Sozialstaat.
Die genannten Kriterien für zivilgesellschaftliches Handeln, kann auch für die Kirche Geltung erlangen.

Ihre Übertragung zeigt folgende Übereinstimmungen:

  

  • die Kirche stellt einen selbstorganisierten Handlungszusammenhang dar

  • die Mitglieder haben gleiche Rechte und gleichen Einfluss auf die Programme und Aktionen

  • die Praxis der Kirche ist darauf angelegt, kommunikative Wirkung zu erreichen und sich im öffentlichen Bereich zu etablieren

  • die Mitgliedschaft ist freiwillig.

  
Die Kirche als Akteur in der Zivilgesellschaft

  
Das bisher Gesagte lässt ahnen, wie die Kirche – neben und als besondere Ausgestaltung auch ihres Körperschaftsstatus – als Akteur der Zivilgesellschaft wirken und sich darin zugleich profilieren kann.


Sie kann die Rolle eines moralischen Bewusstseins in der Gesellschaft übernehmen und moralisch kulturelle Lernprozesse initiieren.

  
Die Kirche ist ein wesentlicher Ort, an dem Fragen nach sozialer Gerechtigkeit, nach Menschenwürde, nach Menschenrecht, nach politischer Demokratie und nach dem Sinn des Lebens artikuliert und gestellt werden. Sie bietet u.a. durch ihre Beteiligung an den Evangelischen Akademien, in den Denkschriften und anderen Beiträgen innovative Lösungen für gesellschaftliche virulente Probleme an. Zugleich bietet die Kirche in ihrer ökumenischen Ausprägung eine Chance, über die Region und den Nationalstaat hinaus Problemlösungen aufzugreifen und zu diskutieren.[11]

  
Die Möglichkeiten, aber auch die Risiken, vor die die Kirchen gestellt werden, wenn sie sich selbst als Akteur der Zivilgesellschaft verstehen, liegen auch in einem neu zu beschreibenden Verhältnis zum Staat. Sehr deutlich wurde das mit dem »Gemeinsamen Wort der Kirchen zur wirtschaftlichen und sozialen Lage« von 1997. Die Kirchen haben sich darin für Solidarität und Gerechtigkeit ausgesprochen und ihre Rolle im Gegenüber zum Staat und zum Markt als eine Stimme in der Zivilgesellschaft formuliert. Das »Gemeinsame Wort« wurde breit und öffentlich diskutiert, vielleicht gerade wegen dieser Voraussetzungen?

  
Eine bewusste Annahme der Aufgabe »intermediäre Institution« zu sein, wird den Kirchen in der Sphäre der zivilgesellschaftlichen Öffentlichkeit neuen Raum schenken, denn im »Kontext zivilgesellschaftlicher Öffentlichkeit erhalten Kirchen als Tradierungs- und Interpretationsgemeinschaften eine intermediäre vermittelnde Funktion. Sie sind einerseits der Ort, an dem die religiösen Erfahrungen der Einzelnen aus der Welt des Privaten in den Raum einer Kommunikationsgemeinschaft eintreten können. Andererseits vermitteln sie die Gehalte des christlichen Glaubens in die Sphäre zivilgesellschaftlicher Öffentlichkeit als Raum der Auseinandersetzungen um die Identität und Zukunft der Gesellschaft hinein.«[12]
Es geht um die Entdeckung jener Ressourcen, die eine Gesellschaft zu tragen vermögen und es geht um die Entdeckung des solidarischen Handelns.

   
Konkret wird dies in der Denkschrift der EKD und VEF (Vereinigung Ev. Freikirchen) »Räume der Begegnung. Religion und Kultur in evangelischer Perspektive«.[13] In diesem Text wird festgehalten, dass sich die Kirchen einen neuen Raum und ein neues Forum in der Auseinandersetzung und im Gespräch mit der Kultur erschließen. Denn, »Kirchen sind Räume der Begegnung, auch der Begegnung zwischen Religion und Kultur. Sie bieten die Möglichkeit, unterschiedliche Perspektiven miteinander ins Gespräch zu bringen. Wir brauchen solche Begegnungen, um uns in der Welt immer wieder neu zu orientieren.«[14] Die Entwicklung zu einem faktisch herrschenden Religionspluralismus in unserem Land fordert die Kirchen heraus, »ihr eigenes Profil zu verdeutlichen und in kommunikativer Weise zur Sprache zu bringen«.[15] In der Interpretation der Ansätze der Denkschrift, bestünde der Beitrag der Kirche als Akteur der Zivilgesellschaft darin, dass sie »eine bestimmte Perspektive auf das Ganze der Kultur vor dem Horizont des Christentums in evangelischer Prägung« beisteuert.[16]

  
Diese evangelische Prägung besteht im Bekenntnis zum dreieinigen Gott. Das Bekenntnis zu Gott dem Schöpfer, das die Bestimmung des Menschen in seiner Begrenzung und Bezogenheit auf Gott beinhaltet, das Bekenntnis zu Jesus Christus, mit dem Gott sich den Menschen offenbart und zugewandt hat und ihn damit würdigt und ins Recht setzt, und im Bekenntnis zum Heiligen Geist, der jeder Kultur einen Möglichkeitssinn einstiftet, weil er lebendig macht. Aus diesem Bekenntnis ergeben sich für die Kirche – nach ihrem Grundauftrag der Verkündigung des Evangeliums in Wort und Sakrament- drei vorrangige Handlungsfelder, auf dem sie ihren Beitrag zur gesellschaftlichen Orientierung innerhalb der zivilgesellschaftlichen Strukturen ein bringen kann.

  

  • Es ist die Bildungsverantwortung der Kirche, die darauf ausgerichtet aus, aus der Erinnerung und Vergegenwärtigung der biblischen Botschaft und dem durch den Weg Jesu, sein Wort und seine Tat, angebotenen Sinn Perspektiven für das soziale und individuelle Leben zu gewinnen. Im Blick ist hier in einem umfassenden Sinn Persönlichkeitsbildung, in dessen Rahmen natürlich auch Fertigkeiten und Wissen zu vermitteln ist. Besonders zu benennen ist in diesem Zusammenhang die Entwicklung der religiösen Sprachfähigkeit der Menschen. Dass hierzu dann auch konfessions- und kulturüberschreitende Schritte – dem gesellschaftlichen Frieden dienende – kommen müssen, ist selbstverständlich.

  • Es ist die politische Verantwortung mit der Frage nach der sozialen Gerechtigkeit, die sich nicht mehr nur allein in einem kritischen Wächteramt gegenüber dem Staat bewähren muß, sondern auch gegenüber der Zivilgesellschaft, denn auch in ihr formen sich politische Ideen und Überzeugungen.

  • Es ist die Option für die Armen und Schwachen mit der Verpflichtung auf Barmherzigkeit.

     
Nachwort

  
Unsere Gesellschaft ist individualisiert und fragmentiert. Die Kirchen als Akteur der Zivilgesellschaft könnten einen Beitrag dazu leisten, dass die Gesellschaft überhaupt noch zusammenhält.

  
Ich schließe mit einer eigenwillig nacherzählten aber wohl bekannten Geschichte.
»Das Unternehmen, von dem sie handelt, war logistisch schlecht vorbereitet. 5000 Menschen mit all ihren Problemen, Gebrechen und Erwartungen auf einem Haufen sind eine kritische Masse. Was passiert, wenn die hungrig werden? Die Jünger jedenfalls, zumeist realistische Handwerker, zogen ihre Gesichter in sorgenvolle Falten. Er aber predigte den ganzen langen Tag vom Reich Gottes, geht vom einen zur anderen und machte die Leute heil.
Am Abend, als es dunkel wird, werden die Jünger unruhig. Es muss etwas geschehen, damit das Aufwachen aus der anderen Wirklichkeit nicht zur Katastrophe wird, die aus hungrigen Mägen kommt.

  
Die Jünger erwägen die Alternativen. Zwei Lösungen haben sie parat: Jede und jeder besorgt sich selbst, was sie oder er braucht, die individualistische, und: Wir besorgen das für alle und werden es gerecht verteilen, die zentralistische.

  
Beide Lösungen sind in vielen Varianten in der Sozialgeschichte der Menschen ausprobiert worden. Wenn immer sie sich zu einem anderen Pol wenden, offenbaren sich ihre Schwächen.
Die erste vergisst, dass einige schneller laufen als die anderen, mehr Geld in der Tasche haben oder härtere Ellbogen, dass – wenn es hart auf hart geht – der eigene Vorteil zählt. Die zweite vertraut dem Plan. Der aber braucht Organisation. Die zentrale Suppenküche hängt an der Expertise ihrer Verwaltung. Das geht nicht ohne Hierarchie und nicht ohne Entscheidung, wer sich zuerst anstellen darf und wer zuletzt.

  
Jesus scheint vom Realismus seiner Jünger, ihren Alternativen wenig zu halten. Er nimmt die vorhandenen 5 Brote und 2 Fische und tut, was er immer tat: Er spricht den Segen und bricht das Brot. Wie wir wissen, essen sie alle und werden satt. Und der Mehrwert füllt 12 Körbe.
So endet die Geschichte, wäre da nicht noch eine oft übersehene Kleinigkeit. Bevor Jesus den Leuten das Brot gibt fordert er sie auf, sich in Gruppen zu fünfzig zu lagern. Was in diesen Gruppen geschieht wird nicht berichtet. Es ist zur Interpretation freigegeben. Eine möchte ich anbieten: Was wäre, wenn wir daraus lernten, der sozialen Kompetenz der Menschen mehr zu vertrauen? Nicht jeder und jede Einzelne werden solches Vertrauen verdienen oder gar rechtfertigen. Schon gar nicht verdient es die große, manipulierte Masse. Aber wie ist das mit überschaubaren Gruppen, in denen sich Auge mit Auge begegnet, sich Eigenes mit Anderem zusammensetzt, Teilhabe möglich wird.

  
Die Interpretation kann den Kern des Geheimnisses nicht erklären. Aber sie enthält eine erfahrbare soziale Wirklichkeit.«[17]

  

  
Vortrag bei der ersten Wissenschaftlichen Tagung des Netzwerkes »Gemeinde und funktionale Dienste« in Braunschweig am 14.2.2003.

    


[1] Im Jahr 1946 hat Karl Barth seine Schrift »Christengemeinde und Bürgergemeinde« veröffentlicht. In dieser Schrift bemüht sich Barth im Anschluß an die Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus in Deutschland um eine Verhältnisbestimmung von Christen- und Bürgergemeinde, wobei für Barth die Bürgergemeinde der Staat ist. »Die Bürgergemeinde (Staat) ist das Gemeinwesen aller Menschen eines Ortes, einer Gegend, eines Landes, sofern sie unter einer für jeden und für alle in gleicher Weise gültigen und verbindlichen, durch Zwang geschützten und durchgesetzten Rechtsordnung beieinander sind.« Barth wendet sich in seiner Schrift mit dem V. Satz der Barmer Theologischen Erklärung gegen die insbesondere von Luther vertretene Verhältnisbestimmung von Staat und Kirche. Er widerspricht der luth. Deutung von Röm 13, wonach dem Staat als Obrigkeit ein »blinder Untertanen- und Jawohlgehorsam« entgegen zu bringen sei. Unser Thema der Verortung von Kirche als Akteur der Bürger- und Zivilgesellschaft konnte Barth noch nicht im Blick haben.

[2] Joachim von Soosten, Zivilgesellschaft, Sp. 1846; in: Ev. Soziallexikon, hrg. v. M. Honecker u.a., Stuttgart 2001.

[3] Ev. Soziallexikon, Sp. 1847.

[4] s.o.

[5] Karl Gabriel, Zivilgesellschaften, S. 92; in: H.-G. Babke, A. Fritzsche (Hrsg.) Gerechtigkeit – ein globaler Wert, Ökumenische Sozialethik Band 6, München 2003, S. 92.

[6] s.o.

[7] Ev. Soziallexikon, Sp. 1848.

[8] s.o., Sp. 1849.

[9] J. v. Soosten, Bürgergesellschaft, in: Ev. Soziallexikon, s.o., Sp 227.

[10] Peter Berger und Thomas Lucknnann haben grundlegend die Bedeutung intermediärer Institutionen für die Gesellschaft heraus gearbeitet. Nach ihrer Auffassung entscheidet die Vermittlungskompetenz intermediärer Institutionen darüber, »ob moderne Gesellschaften die ständig latente Sinnkrise in der Regel … im Zaun halten können. Nur wenn intermediäre Institutionen dazu beitragen, dass die subjektiven Erfahrungs- und Handlungsmuster der Individuen in die gesellschaftliche Aushandlung und Etablierung von Sinn mit einfließen, wird verhindert werden, dass die einzelnen sich in der modernen Welt als gänzlich Fremde wiederfinden.«

[11] Beispielhaft nenne ich hierzu den Band »Reichtum und Armut als Herausforderung für kirchliches Handeln«, hrsg. von der Werkstatt Ökonomie im Auftrag des Zentrums für Gesellschaftliche Verantwortung der EKHN, Heidelberg 2002.

[12] Karl Gabriel, Zivilgesellschaften, S. 97; in: H.-G. Babke, A. Fritzsche (Hrsg.) Gerechtigkeit – ein globaler Wert, Ökumenische Sozialethik Band 6, München 2003.

[13] Räume der Begegnung. Religion und Kultur in evangelischer Perspektive. Eine Denkschrift der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Vereinigung Evangelischer Freikirchen, Gütersloh 2002.

[14] aaO, S. 7.

[15] aaO, S. 16.

[16] aaO, S. 21.

[17] Fritz Erich Anhelm, Die Aufgaben der Kirchen in der Zivilgesellschaft, in: Kirche in der pluralistischen Gesellschaft, Studienheft 10-1999 der Evangelischen Akademie Iserlohn, Iserlohn, 1999, S. 62f.

   

Kirche und Bürgergesellschaft - Vortrag auf der 1. wissenschaftlichen Tagung in Braunschweig am 14.2.2003.

  

Über den Autor:
Friedrich Weber, Dr. theol., Jahrgang 1949. Studium der evangelischen Theologie, Geschichte und Pädagogik in Wuppertal, Göttingen und Oldenburg; Promotion in Kirchengeschichte in Frankfurt am Main. 1972-84 Vikar und Pastor in Greetsiel; 1984-91 Pfarrer und Dekan in Oppenheim/Rhein, 1991-2002 Propst in Wiesbaden; seit 2002 Landesbischof der Ev.-luth. Landeskirche in Braunschweig. Seit 2004 Lehrbeauftragter der TU-Braunschweig.

   

Veröffentlicht in:

Deutsches Pfarrerblatt - Heft: 10/2003