
Landesbischof Dr. Friedrich Weber
Schirmherr der 1. Netzwerktagung
Kirche und Bürgergesellschaft
Wer
über Kirche in der Moderne redet, wird dies nicht tun können, ohne sich zur Bürger-
und Zivilgesellschaft als Theoreme gesellschaftlicher Strukturen zu verhalten.[1]
Allerdings soll nicht unerwähnt bleiben, dass es gerade in Deutschland eine
gewisse Spannung zwischen dem Konzept der Zivilgesellschaft und der Bürgergesellschaft
gibt. Im Konzept der Bürgergesellschaft klingt eine Tendenz zur
Verabsolutierung von Privatinteressen gegenüber der Gesellschaft durch,
wohingegen im Konzept der Zivilgesellschaft häufig mit dem öffentlichen
Interesse argumentiert wird.
Beide Begriffe werden im gesellschaftspolitischen Diskurs umfänglich genutzt. Dabei herrscht nicht selten die Auffassung vor, wir bräuchten, um die momentanen Herausforderungen in unserer Gesellschaft günstig gestalten zu können, eine eigenständige Bürger- und Zivilgesellschaft, die, frei von der Bevormundung des Staates und des Marktes, ein eigenes Konzept und Ideal von Gesellschaft verwirklicht. Mitunter begegnet die Auffassung, dass die Zukunft unserer gesamten westeuropäischen Demokratie davon abhängt, ob es uns in den Staaten der europäischen Union gelingt, eine Bürger- und Zivilgesellschaft zu etablieren.
Die Verwendung der Begriffe zeigt, dass die Zivil- und die Bürgergesellschaft
inzwischen utopisch im Blick auf die Erwartung ihrer Problemlösungskompetenz
zur Gestaltung der Zukunft verwendet werden. Die Spannung im Verständnis von
Zivil- und Bürgergesellschaft reicht mittlerweile vom basisdemokratisches
Postulat, das die Beteiligung an politischen Prozessen und die Partizipation an
Entscheidungsvorgängen auf eine breite Konsultation der Menschen setzt, bis
dahin, dass mit der Zivil- und Bürgergesellschaft an das
Verantwortungsbewusstsein und den Subjektstatus der Menschen appelliert und von
ihnen verlangt wird, jenseits der Wohlfahrt und Fürsorge des Staates stärker
Verantwortung für das eigene Leben zu übernehmen und sich zugleich auch im
Sinne der republikanischen Tugenden für das Gemeinwohl zu engagieren.
In Deutschland hat sich in den zurückliegenden Jahres die Vorstellung durchgesetzt, dass die Zivil- und/oder Bürgergesellschaft ein Forum darstellt und eine staatsunabhängige Öffentlichkeit bildet. Es geht um einen Raum, in dem unterschiedliche Gruppen und Subjekte der Gesellschaft sich selbst organisieren und artikulieren können. Das Konzept setzt so idealtypisch auf den Austausch und die Formulierung von gemeinsamen Interessen in einem staats- und marktunabhängigen Raum. Die Akteure der Bürger- und Zivilgesellschaft treten neben Staat und Markt als dritte Kraft auf den Plan.
Während die Kirche klassisch im Gegenüber oder im Miteinander zum Staat beschrieben wurde, hat sich in den letzten Jahren die Meinung durchgesetzt, dass die Kirche ein Akteur neben anderen im Bereich der Bürger- und Zivilgesellschaft sein könnte. Dahinter steht eine neue Herausforderung, die das Selbstverständnis der Kirche in der modernen Gesellschaft berührt, die ihr neue Möglichkeiten, Optionen und Aufgaben zuweist, aber zugleich damit die qualitative Frage nach dem substantiellen Beitrag der Kirche in der Zivilgesellschaft stellt.
Der Begriff Zivilgesellschaft
Allen weiteren Überlegungen stelle ich eine Begriffsbestimmung voran, die dem
Gedankengang die nötige Klarheit und Prägnanz verschafft.
»Zivilgesellschaft meint … die freie assoziative, öffentliche und politische
Selbstorganisation und Selbstbestimmung der Mitglieder der Gesellschaft in
Angelegenheiten, die alle betreffen. Zivilgesellschaft bezeichnet immer ein
Element von Demokratie, nicht schon die Herrschaftsform der Demokratie als
solche«.[2]
(Joachim von Soosten)
Zivilgesellschaftliche Aspekte sind in der demokratischen Gesellschaft durch
folgende Elemente gekennzeichnet:
a) Die Zivilgesellschaft hat eigene staatsunabhängige Organisationen und
Institutionen und beruht ideengeschichtlich auf der neuzeitlichen Unterscheidung
von Staat und bürgerlicher Gesellschaft.
b) Die Zivilgesellschaft geht von drei Prämissen aus:
den bürgerlichen Freiheitsrechten im Kontrast zur staatlichen Autorität
den politischen Teilhaberechten
den sozialen Rechten.
c.) Die Struktur der Zivilgesellschaften beruht im Wesentlichen auf der »Kultivierung
von Zivilität: Gewaltverzicht, Gemeinsinn, Angemessenheit, Geschmack an der
Selbstbestimmung, Freimut (Zivilcourage), Bindung und Verpflichtung (Engagement,
Vertrauen, Commitment).«[3]
d) Das Konzept der Zivilgesellschaft verspricht ein ganzes Leistungsbündel.
Zivilgesellschaftliche Elemente erhöhen die soziale Integration in einer
Demokratie. Sie eröffnen Räume für den politischen Diskurs jenseits der üblichen
Pfade im Plenarsaal des Land- oder Bundestages. Sie kultivieren einen bestimmten
Stil der Auseinandersetzung, und »sie verlagern bestimmte Kompetenzen und
Verantwortungen für die Lösung von Problemen von dem Staat, der Bürokratie
oder dem unreglementierten Spiel der Ökonomie an den Ort und in die Regie der
Betroffenen selbst«.[4]
Die Erwartungen an die Zivilgesellschaft sind sehr hoch.
1. Die Zivilgesellschaft eröffnet das Feld der öffentlichen Beteiligung der Bürger
in Angelegenheiten, die alle betreffen. Die Zivilgesellschaft bietet dafür ein
Forum der Einmischung. Es geht um Mitsprache und Meinungsbildung für die öffentliche
Agenda. Von der Zivilgesellschaft und ihren Institutionen, wie z.B. den Kirchen,
sozialen Netzwerken und den NGOs erwartet man ein »kritischen Korrektiv und
eine besondere Wachsamkeit gegenüber den Machtkonzentrationen und Verselbstständigungstendenzen
innerhalb von Wirtschaft und Staat«.[5]
2. Eine weitere Funktion der Akteure der Zivilgesellschaft liegt darin, dass sie
wachsam und sensibel bleiben für die Bedürfnisse der Schwachen, Ausgegrenzten
und Benachteiligten der Gesellschaft. Gerade vor diesem Hintergrund wird von der
Zivilgesellschaft eine besondere Integrationsleistung für die Gesellschaft
erwartet.
Zivilgesellschaft und Staat
In der liberal-kommunikativen Variante der Interpretation von Zivilgesellschaft
bleibt der Staat ein Orientierungsrahmen und ein Hintergrund, vor dem sich die
Zivilgesellschaft abhebt, aber zugleich auch orientiert. Die Zivilgesellschaft
will nicht die öffentlichen politischen Institutionen ersetzen. »Sie soll
kritisches Korrektiv, aber auch ziviler Treibstoff des Staates sein. Die Nähe
zur Idee der Subsidiarität ist unverkennbar.«[6]
Der Begriff Zivilgesellschaft reflektiert allerdings mit seiner Betonung
gesellschaftlicher Selbstorganisation und individueller Eigenverantwortung die
verbreitete Skepsis gegenüber dem Staat, der nach ihrem Urteil als Sozial- und
Interventionsstaat an die Grenzen seiner Leistungskraft gestoßen ist, zu viel
reguliert und sich damit überfordert. Zugleich reflektiert der Begriff
Kapitalismuskritik neuer Art. Denn die auf Diskurs, Konflikt und Verständigung
setzende Logik der Zivilgesellschaft verspricht andere Problemlösungen als die
Logik des Marktes, die auf Wettbewerb, Tausch und »shareholder-value« beruht.
Zivilgesellschaftliches Engagement verfügt weder über ausreichende ökonomische
Kapazität, noch über ein politisches Mandat. So ist sie auch nicht an die
Logik des Geldes oder die der Macht gebunden. Dieses Engagement ist durch
Entwicklung öffentlicher-kommunikativer Lernprozesse programmiert. Es muss sie
erzeugen und in Gang halten.
Zivilgesellschaftliches Engagement kündigt aber das Verhältnis zur offiziellen
Politik und zur organisierten Wirtschaft im Interesse des
gesamtgesellschaftlichen Lernvorgangs nicht auf. Es ist bei aller Pluralität
auf das Funktionieren gesellschaftlicher Integrationsmechanismen angewiesen und
trägt zu ihnen bei und wird so zum Ausdruck der Sozialmoral im Ganzen.
Es geht in diesem spannungsreichen Miteinander um die im öffentlichen
streitbaren Diskurs zu gestaltende Fähigkeit zum Konsens. Beides in seiner
Spannung zueinander auszuhalten und auf Problemlösungen hin zu bearbeiten, hat
gerade im Protestantismus Tradition. Er selbst musste sich immer wieder der ihm
von Anfang an inhärenten Spannung von individueller Freiheit und sozialer
Bindung stellen. Das verschafft gerade dem Protestantismus heute auch im
zivilgesellschaftlichen Diskurs öffentliche Relevanz, sofern er diese Chance
nicht verpasst.
Zwischenergebnis
Als Fazit lässt sich festhalten, dass zivilgesellschaftliche Elemente und
Strukturen in einer Gesellschaft die Bildung von dialogfähigen und politikfähigen
Subjekten begünstigt und fördert, »die die Entscheidungsprozesse über die
Richtung des technologischen und ökonomischen Fortschritts nicht allein den
Machteliten und Experten überlassen«.[7]
Damit »verhindern sie die Verselbständigung bestimmter Teilsysteme und
Machteliten der Gesellschaft und des Politischen und erfüllen damit eine
zentrale Funktion für den vielgestaltigen Aufbau und den Fortbestand einer
demokratischen Kultur der Freiheit«.[8]
»Die Modellvorstellung der Bürgergesellschaft« meint die kooperative und
Gemeinwohl orientierte Selbstorganisationskompetenz der Gesellschaft in öffentlichen
Angelegenheiten, im Gegenüber und im Zusammenspiel mit den Instanzen des
Regierungshandelns und des Verwaltungshandelns. Mit dem Begriff verbindet sich
die Weiterentwicklung der formalen Elemente und Spielregeln der Demokratie
(Eigenverantwortung, Verteilung der Entscheidungskompetenzen,
Partizipationschancen) jenseits der Regulierungsalternativen Start oder Markt,
passiver Wahlbürgerschaft, einsamen Selbstunternehmertum und konsumtiver
Erlebnisroutine«.[9]
Der entscheidende Aspekt am Begriff der Zivilgesellschaft ist die Beschreibung
einer selbständigen, vom Staat unabhängigen Öffentlichkeit, in der Gedanken
und Ideen artikuliert werden können, die Orientierungswissen vermitteln und
zugleich an der beständigen Erneuerung der demokratischen Kultur und der
Tradition des Rechtsstaates mitwirken.
Protestantische Kirche als intermediäre Institutionen
Eine funktionierende Zivil- und Bürgergesellschaft ist auf intermediäre
Institutionen angelegt, die zwischen den unterschiedlichen Interessen der
Einzelnen und des Ganzen der Gesellschaft vermitteln, damit aber auch die
demokratische Kultur fördern. Neben der Pluralität der intermediären
Institutionen ist deren Autonomie, d.h. ihre Unabhängigkeit von einem einzigen,
alles andere dominierenden Machtzentrum, sei dieses Machtzentrum staatlicher
oder wirtschaftlicher Art, von größter Bedeutung.[10]
Intermediäre Institutionen sind also »Bewegungen«, in denen sich das
Orientierungswissen oder anders gesagt, der Werthaushalt einer Gesellschaft bündelt.
Intermediär bedeutet dabei eine Zwischenstellung zwischen der ungerichteten
Vielfalt der Lebenswelten, dem unterschiedlichen Verhalten vieler Einzelnen und
dem öffentlichen Gut, also der Gesamtorientierung der Gesellschaft.
Die Bürgerrechtsbewegungen in Osteuropa haben sich im 20. Jahrhundert unter dem
Begriff der Zivilgesellschaft und Bürgergesellschaft zusammengefunden und einen
quasi institutionellen Rahmen für ihren Widerstand entwickelt. In der Spätzeit
der DDR ist der Beitrag der evangelischen Kirche zu diesem Prozess noch gut vor
Augen. Gerade sie haben aufrecht gehalten, was es eigentlich nach offizieller
Staatsdoktrin nicht geben durfte: einen staatsunabhängigen öffentlichen Raum
zum freien Meinungsaustausch! Ein genauer Blick auf die Rolle der Kirchen in
dieser Phase zeigt alle Merkmale eines zivilgesellschaftlichen Handelns. Sie
bestehen in der Achtung und Wertschätzung der Unabhängigkeit der intermediären
Institutionen, die zwischen dem Individuum und dem Gemeinwesen vermitteln, in
der Kultur einer wechselseitigen Anerkennung der unterschiedlichen
Handlungssubjekte »auf Augenhöhe«, im Respekt vor dem anderen und in der
Achtung des Fremden und schließlich in der Tugend, sich mit Zivilcourage für
das Gemeinwohl einzusetzen.
Für die protestantische Kirche als intermediäre Institution bedeutet dies,
dass sie sich in die Gesellschaft hinein befreien muss. Dies kann sie allerdings
nur dann überzeugen, wenn die Handelnden in den sie leitenden Interessen klar
erkennbar sind. Dies setzt voraus, dass sie auskunftsfähig sind hinsichtlich
der guten Gründe ihres Handelns. Zugleich wird in diesem Vorgang aber auch die
der Kirche inhärente Spannung zwischen Institution und Bewegung erkennbar. Denn
die zivilgesellschaftlichen Prozesse, ausgelöst von Menschen, die der »einen,
heiligen, allgemeinen, apostolischen Kirche« angehören, können sich durchaus
gegen die Entscheidungen, der dazu durch Wahlverfahren oder Berufungen
Legitimierten und behördeanaloges Handeln kirchlicher Verwaltungen richten.
Gerade der Protestantismus hat eine gewisse Tradition dieses fast »institutionalisierten
Misstrauens« gegen alles, was auch nur den Anschein des »Oben« hat. Das diese
Spannung zwischen Institution und Bewegung sehr positiv sein kann, zeigen die
auf das Engagement von Laien zurückgehenden wichtigen Lebensäußerungen des
Protestantismus in Deutschland: die Kirchentage, die Akademien und das leider
nicht mehr existente Deutsche Allgemeine Sonntagsblatt. Damit ist deutlich, dass
die Bereitschaft, durch persönliches Verhalten zur Erhaltung und Erneuerung der
Zivilgesellschaft beizutragen, größte Bedeutung hat.
Sie kann nur existieren, wenn Bürgerinnen und Bürger nicht nur nach ihren
Rechten fragen und aufrechnen, was sie von anderen zu erwarten haben, sondern es
auch einen anerkannten Katalog von Pflichten darüber gibt, was sie selbst
beizutragen gewillt sind. Unsere westlichen und freiheitlichen Gesellschaften
haben eine Grundlage darin, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht nur darauf
fixiert sind, was andere für sie tun, sondern auch dafür einen Blick haben,
was sie für andere tun können.
Dieser persönliche Beitrag ist durch einen hohen Grad an Selbsthilfe, Freiraum
für eigenverantwortliches Handeln und die Möglichkeit zur Partizipation
ausgezeichnet. Innerhalb der Kirche werden auf diese Weise soziale Netze
aufgebaut und Solidarität gestärkt (z.B. Elternarbeit in Kindertagesstätten,
Besuchsdienste bei kranken und alten Menschen). Problematisch wird es
allerdings, wenn die ehrenamtliche Arbeit die subsidiären Hilfen des
Sozialstaates ersetzen, die Lebensrisiken privatisieren und ein Alibi für den
Wegfall sozialer Leistungen der »öffentlichen Hand« sein soll. Dass durch
ehrenamtliche Mitwirkung die Sozialkultur gefördert wird, steht außer Frage,
denn die freiwillige Einbindung in Gruppen mit speziellen Wertorientierungen übt
durch gemeinsames Engagement viele Menschen in Solidarität ein. Diese wiederum
trägt und ergänzt als soziale Kultur den moderne Sozialstaat.
Die genannten Kriterien für zivilgesellschaftliches Handeln, kann auch für die
Kirche Geltung erlangen.
Ihre Übertragung zeigt folgende Übereinstimmungen:
die Kirche stellt einen selbstorganisierten Handlungszusammenhang dar
die Mitglieder haben gleiche Rechte und gleichen Einfluss auf die Programme und Aktionen
die Praxis der Kirche ist darauf angelegt, kommunikative Wirkung zu erreichen und sich im öffentlichen Bereich zu etablieren
die Mitgliedschaft ist freiwillig.
Die Kirche als Akteur in der Zivilgesellschaft
Das bisher Gesagte lässt ahnen, wie die Kirche – neben und als besondere
Ausgestaltung auch ihres Körperschaftsstatus – als Akteur der
Zivilgesellschaft wirken und sich darin zugleich profilieren kann.
Sie kann die Rolle eines moralischen Bewusstseins in der Gesellschaft übernehmen
und moralisch kulturelle Lernprozesse initiieren.
Die Kirche ist ein wesentlicher Ort, an dem Fragen nach sozialer Gerechtigkeit,
nach Menschenwürde, nach Menschenrecht, nach politischer Demokratie und nach
dem Sinn des Lebens artikuliert und gestellt werden. Sie bietet u.a. durch ihre
Beteiligung an den Evangelischen Akademien, in den Denkschriften und anderen
Beiträgen innovative Lösungen für gesellschaftliche virulente Probleme an.
Zugleich bietet die Kirche in ihrer ökumenischen Ausprägung eine Chance, über
die Region und den Nationalstaat hinaus Problemlösungen aufzugreifen und zu
diskutieren.[11]
Die Möglichkeiten, aber auch die Risiken, vor die die Kirchen gestellt werden,
wenn sie sich selbst als Akteur der Zivilgesellschaft verstehen, liegen auch in
einem neu zu beschreibenden Verhältnis zum Staat. Sehr deutlich wurde das mit
dem »Gemeinsamen Wort der Kirchen zur wirtschaftlichen und sozialen Lage« von
1997. Die Kirchen haben sich darin für Solidarität und Gerechtigkeit
ausgesprochen und ihre Rolle im Gegenüber zum Staat und zum Markt als eine
Stimme in der Zivilgesellschaft formuliert. Das »Gemeinsame Wort« wurde breit
und öffentlich diskutiert, vielleicht gerade wegen dieser Voraussetzungen?
Eine bewusste Annahme der Aufgabe »intermediäre Institution« zu sein, wird
den Kirchen in der Sphäre der zivilgesellschaftlichen Öffentlichkeit neuen
Raum schenken, denn im »Kontext zivilgesellschaftlicher Öffentlichkeit
erhalten Kirchen als Tradierungs- und Interpretationsgemeinschaften eine
intermediäre vermittelnde Funktion. Sie sind einerseits der Ort, an dem die
religiösen Erfahrungen der Einzelnen aus der Welt des Privaten in den Raum
einer Kommunikationsgemeinschaft eintreten können. Andererseits vermitteln sie
die Gehalte des christlichen Glaubens in die Sphäre zivilgesellschaftlicher Öffentlichkeit
als Raum der Auseinandersetzungen um die Identität und Zukunft der Gesellschaft
hinein.«[12]
Es geht um die Entdeckung jener Ressourcen, die eine Gesellschaft zu tragen vermögen
und es geht um die Entdeckung des solidarischen Handelns.
Konkret wird dies in der Denkschrift der EKD und VEF (Vereinigung Ev.
Freikirchen) »Räume der Begegnung. Religion und Kultur in evangelischer
Perspektive«.[13] In diesem Text wird
festgehalten, dass sich die Kirchen einen neuen Raum und ein neues Forum in der
Auseinandersetzung und im Gespräch mit der Kultur erschließen. Denn, »Kirchen
sind Räume der Begegnung, auch der Begegnung zwischen Religion und Kultur. Sie
bieten die Möglichkeit, unterschiedliche Perspektiven miteinander ins Gespräch
zu bringen. Wir brauchen solche Begegnungen, um uns in der Welt immer wieder neu
zu orientieren.«[14]
Die Entwicklung zu einem faktisch herrschenden Religionspluralismus in unserem
Land fordert die Kirchen heraus, »ihr eigenes Profil zu verdeutlichen und in
kommunikativer Weise zur Sprache zu bringen«.[15]
In der Interpretation der Ansätze der Denkschrift, bestünde der Beitrag der
Kirche als Akteur der Zivilgesellschaft darin, dass sie »eine bestimmte
Perspektive auf das Ganze der Kultur vor dem Horizont des Christentums in
evangelischer Prägung« beisteuert.[16]
Diese evangelische Prägung besteht im Bekenntnis zum dreieinigen Gott. Das
Bekenntnis zu Gott dem Schöpfer, das die Bestimmung des Menschen in seiner
Begrenzung und Bezogenheit auf Gott beinhaltet, das Bekenntnis zu Jesus
Christus, mit dem Gott sich den Menschen offenbart und zugewandt hat und ihn
damit würdigt und ins Recht setzt, und im Bekenntnis zum Heiligen Geist, der
jeder Kultur einen Möglichkeitssinn einstiftet, weil er lebendig macht. Aus
diesem Bekenntnis ergeben sich für die Kirche – nach ihrem Grundauftrag der
Verkündigung des Evangeliums in Wort und Sakrament- drei vorrangige
Handlungsfelder, auf dem sie ihren Beitrag zur gesellschaftlichen Orientierung
innerhalb der zivilgesellschaftlichen Strukturen ein bringen kann.
Es ist die Bildungsverantwortung der Kirche, die darauf ausgerichtet aus, aus der Erinnerung und Vergegenwärtigung der biblischen Botschaft und dem durch den Weg Jesu, sein Wort und seine Tat, angebotenen Sinn Perspektiven für das soziale und individuelle Leben zu gewinnen. Im Blick ist hier in einem umfassenden Sinn Persönlichkeitsbildung, in dessen Rahmen natürlich auch Fertigkeiten und Wissen zu vermitteln ist. Besonders zu benennen ist in diesem Zusammenhang die Entwicklung der religiösen Sprachfähigkeit der Menschen. Dass hierzu dann auch konfessions- und kulturüberschreitende Schritte – dem gesellschaftlichen Frieden dienende – kommen müssen, ist selbstverständlich.
Es ist die politische Verantwortung mit der Frage nach der sozialen Gerechtigkeit, die sich nicht mehr nur allein in einem kritischen Wächteramt gegenüber dem Staat bewähren muß, sondern auch gegenüber der Zivilgesellschaft, denn auch in ihr formen sich politische Ideen und Überzeugungen.
Es ist die Option für die Armen und Schwachen mit der Verpflichtung auf Barmherzigkeit.
Nachwort
Unsere Gesellschaft ist individualisiert und fragmentiert. Die Kirchen als
Akteur der Zivilgesellschaft könnten einen Beitrag dazu leisten, dass die
Gesellschaft überhaupt noch zusammenhält.
Ich schließe mit einer eigenwillig nacherzählten aber wohl bekannten
Geschichte.
»Das Unternehmen, von dem sie handelt, war logistisch schlecht vorbereitet.
5000 Menschen mit all ihren Problemen, Gebrechen und Erwartungen auf einem
Haufen sind eine kritische Masse. Was passiert, wenn die hungrig werden? Die Jünger
jedenfalls, zumeist realistische Handwerker, zogen ihre Gesichter in sorgenvolle
Falten. Er aber predigte den ganzen langen Tag vom Reich Gottes, geht vom einen
zur anderen und machte die Leute heil.
Am Abend, als es dunkel wird, werden die Jünger unruhig. Es muss etwas
geschehen, damit das Aufwachen aus der anderen Wirklichkeit nicht zur
Katastrophe wird, die aus hungrigen Mägen kommt.
Die Jünger erwägen die Alternativen. Zwei Lösungen haben sie parat: Jede und
jeder besorgt sich selbst, was sie oder er braucht, die individualistische, und:
Wir besorgen das für alle und werden es gerecht verteilen, die zentralistische.
Beide Lösungen sind in vielen Varianten in der Sozialgeschichte der Menschen
ausprobiert worden. Wenn immer sie sich zu einem anderen Pol wenden, offenbaren
sich ihre Schwächen.
Die erste vergisst, dass einige schneller laufen als die anderen, mehr Geld in
der Tasche haben oder härtere Ellbogen, dass – wenn es hart auf hart geht –
der eigene Vorteil zählt. Die zweite vertraut dem Plan. Der aber braucht
Organisation. Die zentrale Suppenküche hängt an der Expertise ihrer
Verwaltung. Das geht nicht ohne Hierarchie und nicht ohne Entscheidung, wer sich
zuerst anstellen darf und wer zuletzt.
Jesus scheint vom Realismus seiner Jünger, ihren Alternativen wenig zu halten.
Er nimmt die vorhandenen 5 Brote und 2 Fische und tut, was er immer tat: Er
spricht den Segen und bricht das Brot. Wie wir wissen, essen sie alle und werden
satt. Und der Mehrwert füllt 12 Körbe.
So endet die Geschichte, wäre da nicht noch eine oft übersehene Kleinigkeit.
Bevor Jesus den Leuten das Brot gibt fordert er sie auf, sich in Gruppen zu fünfzig
zu lagern. Was in diesen Gruppen geschieht wird nicht berichtet. Es ist zur
Interpretation freigegeben. Eine möchte ich anbieten: Was wäre, wenn wir
daraus lernten, der sozialen Kompetenz der Menschen mehr zu vertrauen? Nicht
jeder und jede Einzelne werden solches Vertrauen verdienen oder gar
rechtfertigen. Schon gar nicht verdient es die große, manipulierte Masse. Aber
wie ist das mit überschaubaren Gruppen, in denen sich Auge mit Auge begegnet,
sich Eigenes mit Anderem zusammensetzt, Teilhabe möglich wird.
Die Interpretation kann den Kern des Geheimnisses nicht erklären. Aber sie enthält
eine erfahrbare soziale Wirklichkeit.«[17]
Vortrag bei der ersten Wissenschaftlichen Tagung des Netzwerkes »Gemeinde und
funktionale Dienste« in Braunschweig am 14.2.2003.
[1] Im Jahr 1946 hat Karl Barth seine Schrift »Christengemeinde und Bürgergemeinde« veröffentlicht. In dieser Schrift bemüht sich Barth im Anschluß an die Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus in Deutschland um eine Verhältnisbestimmung von Christen- und Bürgergemeinde, wobei für Barth die Bürgergemeinde der Staat ist. »Die Bürgergemeinde (Staat) ist das Gemeinwesen aller Menschen eines Ortes, einer Gegend, eines Landes, sofern sie unter einer für jeden und für alle in gleicher Weise gültigen und verbindlichen, durch Zwang geschützten und durchgesetzten Rechtsordnung beieinander sind.« Barth wendet sich in seiner Schrift mit dem V. Satz der Barmer Theologischen Erklärung gegen die insbesondere von Luther vertretene Verhältnisbestimmung von Staat und Kirche. Er widerspricht der luth. Deutung von Röm 13, wonach dem Staat als Obrigkeit ein »blinder Untertanen- und Jawohlgehorsam« entgegen zu bringen sei. Unser Thema der Verortung von Kirche als Akteur der Bürger- und Zivilgesellschaft konnte Barth noch nicht im Blick haben.
[2] Joachim von Soosten, Zivilgesellschaft, Sp. 1846; in: Ev. Soziallexikon, hrg. v. M. Honecker u.a., Stuttgart 2001.
[3] Ev. Soziallexikon, Sp. 1847.
[4] s.o.
[5] Karl Gabriel, Zivilgesellschaften, S. 92; in: H.-G. Babke, A. Fritzsche (Hrsg.) Gerechtigkeit – ein globaler Wert, Ökumenische Sozialethik Band 6, München 2003, S. 92.
[6] s.o.
[7] Ev. Soziallexikon, Sp. 1848.
[8]
s.o., Sp. 1849.
[9] J. v. Soosten, Bürgergesellschaft, in: Ev. Soziallexikon, s.o., Sp 227.
[10] Peter Berger und Thomas Lucknnann haben grundlegend die Bedeutung intermediärer Institutionen für die Gesellschaft heraus gearbeitet. Nach ihrer Auffassung entscheidet die Vermittlungskompetenz intermediärer Institutionen darüber, »ob moderne Gesellschaften die ständig latente Sinnkrise in der Regel … im Zaun halten können. Nur wenn intermediäre Institutionen dazu beitragen, dass die subjektiven Erfahrungs- und Handlungsmuster der Individuen in die gesellschaftliche Aushandlung und Etablierung von Sinn mit einfließen, wird verhindert werden, dass die einzelnen sich in der modernen Welt als gänzlich Fremde wiederfinden.«
[11] Beispielhaft nenne ich hierzu den Band »Reichtum und Armut als Herausforderung für kirchliches Handeln«, hrsg. von der Werkstatt Ökonomie im Auftrag des Zentrums für Gesellschaftliche Verantwortung der EKHN, Heidelberg 2002.
[12] Karl Gabriel, Zivilgesellschaften, S. 97; in: H.-G. Babke, A. Fritzsche (Hrsg.) Gerechtigkeit – ein globaler Wert, Ökumenische Sozialethik Band 6, München 2003.
[13] Räume der Begegnung. Religion und Kultur in evangelischer Perspektive. Eine Denkschrift der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Vereinigung Evangelischer Freikirchen, Gütersloh 2002.
[14] aaO, S. 7.
[15] aaO, S. 16.
[16] aaO, S. 21.
[17] Fritz Erich Anhelm, Die Aufgaben der Kirchen in der Zivilgesellschaft, in: Kirche in der pluralistischen Gesellschaft, Studienheft 10-1999 der Evangelischen Akademie Iserlohn, Iserlohn, 1999, S. 62f.
Kirche und Bürgergesellschaft - Vortrag auf der 1. wissenschaftlichen Tagung in Braunschweig am 14.2.2003.
Über den Autor:
Friedrich
Weber, Dr. theol., Jahrgang 1949. Studium der evangelischen Theologie,
Geschichte und Pädagogik in Wuppertal, Göttingen und Oldenburg; Promotion in
Kirchengeschichte in Frankfurt am Main. 1972-84 Vikar und Pastor in
Greetsiel; 1984-91 Pfarrer und Dekan in Oppenheim/Rhein, 1991-2002 Propst in
Wiesbaden; seit 2002 Landesbischof der Ev.-luth. Landeskirche in Braunschweig.
Seit 2004 Lehrbeauftragter der TU-Braunschweig.
Veröffentlicht in:
Deutsches Pfarrerblatt - Heft: 10/2003